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Treppenlift steuerlich absetzen

Treppenlifte bieten im Alter oder bei dauerhaft eingeschränkter Bewegungsfreiheit eine erhebliche Erleichterung für den Alltag. Sie helfen dabei, Stufen mühelos und selbstbestimmt zu meistern und ohne sich ohne fremde Hilfe durch die eigenen vier Wände zu bewegen.

Sich einen Treppenlift für Zuhause anzuschaffen, bedeutet aber nicht nur eine große Hilfe, um das Zuhause altersgerecht zu gestalten, sondern ist in der Regel auch eine größere Investition, die gut durchdacht und geplant werden sollte.

Unsere erfahrenen Facherater:innen stehen Ihnen hierbei zur Seite und zeigen Ihnen gern verschiedene Finanzierungsmodelle und -optionen für einen Treppenlift auf. So gibt es zahlreiche attraktive Zuschüsse und Fördermöglichkeiten, die die Anschaffung eines Treppenlifts erheblich vereinfachen. Eine weitere Möglichkeit ist es, Ihren Treppenlift steuerlich abzusetzen. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie dabei achten müssen.

So machen Sie Ihren Treppenlift als außerordentliche Belastung steuerlich geltend:

  • In der Regel werden Treppenlifte vom Finanzamt als sogenannte außerordentliche oder außergewöhnliche Belastungen anerkannt. Als solche werden Aufwendungen bezeichnet, die aus „rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen unvermeidbar und den Umständen nach notwendig“ sind. Also, wenn besondere Umstände im Privatleben dazu führen, dass mehr Geld zum Leben benötigt wird, als im Normalfall.

  • Ein Treppenlift gilt dann als außergewöhnliche Belastung, wenn er medizinisch notwendig ist. Dies ist beim Finanzamt auch ärztlich zu belegen.

  • Sofern diese Bedingungen gegeben sind, können Sie die Ausgaben für Ihren Treppenlift in der jährlichen Steuererklärung angeben. Den Bereich „außergewöhnliche Belastungen“ finden Sie dabei im Mantelbogen auf Seite drei ganz unten. Die Kosten, die für die Anschaffung eines Treppenlifts anfallen, können Sie dort in der Rubrik „haushaltsnahe Dienstleistungen“ einfügen. Wichtig anzumerken ist, dass dabei allerdings immer nur der Betrag, der den zumutbaren Eigenanteil der Anschaffungskosten übersteigt, von der Steuer abgesetzt werden kann.

Wie hoch ist der Betrag, der für einen Treppenlift steuerlich abgesetzt werden kann?

Der zumutbare Eigenanteil für außerordentliche Belastungen liegt in der Regel zwischen 1% und 7% des Jahreseinkommens und wird in Abhängigkeit aller verfügbaren Einkünfte im Haushalt, dem Familienstand sowie der Anzahl der Kinder ermittelt. Diesen Teil der Kosten müssen Sie selbst tragen. Je weiter Ihre ermittelte zumutbare Belastungsgrenze bei der Anschaffung des Treppenliftes überschritten wurde, desto höher ist am Ende der Betrag, den Sie steuerlich geltend machen können.

Folgendes Beispiel veranschaulicht den Sachverhalt:

Ein Paar mit 2 gemeinsamen Kindern und einem Haushaltseinkommen von 50.000 Euro pro Jahr erhält einen medizinisch notwendigen Treppenlift. Als zumutbarer Eigenanteil für diese außergewöhnliche Belastung werden 3% des Haushaltseinkommens ermittelt. In der Steuererklärung kann nun folgender Betrag geltend gemacht werden:

3% von 50.000 Euro = 1.500 Euro

Somit liegt der zumutbare Eigenanteil für die Anschaffung eines Treppenliftes im Beispiel bei 1.500 Euro. Der Teil der Kosten, der über 1.500 Euro liegt, ist für die Familie steuerlich absetzbar.

Da die Kosten eines Treppenliftes – je nach Modell und Gegebenheiten des Hauses – etwa zwischen 4.000 Euro und 10.000 Euro liegen, übersteigt der Anschaffungspreis den zumutbaren Eigenanteil bei Weitem.

Ist der Einbau eines Treppenlifts steuerlich absetzbar?

Sofern Ihr Treppenlift nicht medizinisch notwendig ist, etwa weil Sie diesen aus präventiven Gründen angeschafft haben, gilt dieser nicht als außergewöhnliche Belastung. Als Folge können Sie die reinen Anschaffungskosten auch nicht in der Steuererklärung angeben.

Was in diesem Fall allerdings steuerlich geltend gemacht werden kann, sind die Handwerkerkosten für den Einbau des Treppenlifts. In solchen Fällen akzeptiert das Finanzamt 20% der angefallenen Handwerkerkosten, wobei eine Obergrenze von maximal 1.200 Euro gilt. Dies ist eine Möglichkeit, den Einbau eines Treppenlifts steuerlich abzusetzen.

Ist die Wartung eines Treppenlifts steuerlich absetzbar?

Grundsätzlich lassen sich Wartungsarbeiten steuerrechtlich ebenfalls als haushaltsnahe Dienstleistung bzw. Handwerkerleistung angeben.

Wird die medizinische Notwendigkeit des Treppenliftes offiziell bestätigt und liegt bei der Anschaffung somit eine außergewöhnliche Belastung vor, lassen sich die jährlichen Folgekosten in einem Betrag von 3.700 Euro pro Jahr unterbringen. Dies umfasst beispielsweise Ersatzteile, Aufwendungen für die Pflege des Treppenliftes und handwerkliche Tätigkeiten im Sinne einer Reparatur oder Wartung. Beim Anfertigen der Steuererklärung ist zu beachten, dass die Anschaffung des Treppenliftes als besondere, die Wartung und Reparatur hingegen als allgemeine Art von außergewöhnlichen Belastungen eingetragen werden sollten.

Anders verhält es sich, wenn bei der Anschaffung des Treppenlifts ein Wartungsvertrag abgeschlossen wird. Verträge wie diese werden nämlich in der Regel im Abschlussjahr als Sonderausgaben, bzw. außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung deklariert und sind in der Folge nicht für Steuerermäßigungen vorgesehen.

Was sie beachten müssen, wenn Sie Ihren Treppenlift steuerlich absetzen wollen:

Weitere Dinge, die es bei der steuerlichen Absetzbarkeit eines Treppenliftes zu beachten gilt, sind beispielsweise der Umgang mit Zuschüssen wie etwa von der Krankenkasse. Sollten Sie von Ihrer Krankenkasse oder einer anderen Stelle einen Zuschuss zur Anschaffung eines Treppenliftes erhalten haben, so ist dieser Betrag von den in der Steuer erklärten Anschaffungskosten vor der Berechnung abzuziehen. Zuschüsse wie diese können nicht steuerlich geltend gemacht werden.

Weiterhin können die genannten außergewöhnlichen Belastungen nur in dem Jahr steuerlich berücksichtigt werden können, in denen sie auch angefallen sind. Sie können nicht auf mehrere Jahre aufgeteilt werden. Verschieben Sie daher anstehende außergewöhnliche Belastungen nach Möglichkeit in das Jahr, in dem Sie Ihren Treppenlift bezahlen.

Fazit zu steuerlich absetzbaren Treppenliften:

Einen Treppenlift steuerlich abzusetzen kann für viele Haushalte eine erhebliche Erleichterung darstellen und es lohnt sich in den meisten Fällen, sich vor der Anschaffung mit diesem Thema auseinanderzusetzen.

Jedoch gilt: Auch, wenn wir Ihnen in unserem Ratgeber sicherlich eine wertvolle Hinweise zur steuerlichen Absetzbarkeit eines Treppenliftes mit auf den Weg geben konnten, empfehlen wir Ihnen unbedingt eine Beratung und Zusammenarbeit mit einer ausgebildeten Fachkraft, um Ihre Steuererklärung richtig und mit entsprechenden Nachweisen zu erledigen.

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