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Barrierefreie Treppen

Um älteren Menschen zu ermöglichen, auch bis ins hohe Alter noch eigenständig und selbstbestimmt in ihren eigenen vier Wänden zu leben, ist Barrierefreiheit ein wichtiges Thema.

Barrierefreiheit bezogen auf den Bereich Wohnen ist so definiert, dass eine Wohnung oder ein Haus so gestaltet wird, dass sämtliche Bereiche für alle Menschen ohne fremde Hilfe zugänglich sind. Dabei sind gesetzlich festgelegte Standards zu erfüllen.

In Bezug auf Treppen ist eine Barrierefreiheit häufig schwierig zu realisieren, da hierbei grundsätzlich schwellenlose und stufenlose Zugänge gegeben sein müssen. Dennoch können Treppen so geplant werden, dass sie auch von älteren Personen und Menschen mit körperlichen Einschränkungen bestmöglich überwunden werden können.

Eine Treppe gilt im Allgemeinen als barrierefrei, wenn Menschen mit motorischen Einschränkungen, Sehbehinderungen oder anderen Krankheits- bzw. altersbedingten Beeinträchtigungen sie weitgehend selbstständig und ohne fremde Hilfe nutzen können. Dafür können bereits kleine bauliche Veränderungen einen großen Unterschied bewirken. Vorgaben zur barrierefreien Gestaltung von Treppen gibt insbesondere die DIN 18065, die aktuelle Norm zur Planung und Ausführung von Gebäudetreppen.

Mehr Barrierefreiheit durch DIN 18065 Treppen

Die DIN 18065 ist die aktuell geltende Norm zur Planung und Ausführung von Gebäudetreppen. Sie gilt gleichermaßen ür baurechtlich notwendige Treppen im Innen- und Außenbereich. Die DIN 18065 beinhaltet unter anderem Vorgaben um Steigungsverhältnis, der maximalen Stufenanzahl und zur nutzbaren Treppenlaufbreite.

So muss eine Treppe mindestens über eine Laufbreite von 100 cm verfügen. Die Stufenhöhe sollte zwischen 14 cm und 19 cm betragen. Für die Auftrittsfläche der Stufen ist eine Größe von 26 bis 37 cm vorgegeben. Weiterhin dürfen Trittstufen maximal 2 cm über die Setzstufen hervorragen (Als Setzstufe wird das senkrechte Bauteil zwischen zwei Treppenstufen bezeichnet). Ausnahmen und Abweichungen sind hierbei nur bei baurechtlich nicht notwendigen Treppen erlaubt.

Worauf ist bei barrierefreien Treppen zu achten?

Grundsätzlich sollten für barrierefreie Treppen immer gerade Treppenläufe gewählt werden. Denn Wendeltreppen weisen durch ihre asymmetrischen Auftrittsflächen ein hohes Stolperpotenzial auf. Hilfreich ist es außerdem darauf zu achten, dass die Treppe gut ausgeleuchtet wird. Auch dies reduziert das Risiko von Stürzen und Unfällen. Stufenmarkierungen können an dieser Stelle ebenfalls für eine bessere Orientierung sinnvoll sein. Ein wichtiger Faktor, um das Treppensteigen zu erleichtern, ist ein komfortables Steigungsverhältnis. Als besonders angenehm gilt dabei eine Steigung der Kombination aus einer Stufenhöhe von ca. 17 cm mit einer Auftrittstiefe von ca. 28 cm.

Es ist außerdem ratsam, einen Handlauf an eine oder beide Seiten einer Treppe anzubringen. Dieser bietet eine zusätzliche Sicherheit und ermöglicht es, sich während des Treppensteigens abzustützen.

Auch Handläufe müssen bestimmte Eigenschaften aufweisen, um als barrierefrei zu gelten. So wird die Verwendung von Materialien empfohlen, die beim Greifen handwarm und griffsicher sind. Damit der Handlauf gut gegriffen werden kann, sollte er auf einer Höhe von 85 cm und 90 cm angebracht werden. Um zu vermeiden, dass nach dem Verlassen der Treppe ins Leere gegriffen wird, sollte der Handlauf noch mindestens 30 cm über die eigentliche Treppenlänge hinausragen.

Auch wenn ein Handlauf eine schnell realisierbare und hilfreiche Unterstützung zum Treppensteigen darstellt, ist dieser insbesondere für ältere Personen häufig nur eine vorübergehende Lösung.

Barrierefreie und Rollstuhlgerechte Treppen

Für Personen, die körperlich so eingeschränkt sind, dass sie auf einen Rollstuhl oder eine ähnliche Gehhilfe angewiesen sind, reicht ein Handlauf als Unterstützung nicht mehr aus. Hier können Treppenlifte und Plattformlifte ein Weg sein, Treppen eigenständig zu überwinden.

Ein Treppenlift ist ein Sitz, welcher gerade und auch kurvige Treppen auf einer Schiene hinauf und hinunter fährt. Treppenlifte können sowohl im Außen- als auch im Innenbereich genutzt werden

Eine Alternative zum Treppenlift ist der sogenannte Plattformlift. Anstelle eines Sitzes fährt hier eine namensgebende Plattform von einem Stockwerk in das nächste. Plattformlifte benötigen häufiger etwas mehr Platz und sind in der Regel etwas teurer in der Anschaffung als Treppenlifte, bieten aber den Vorteil, dass dieser direkt mit einem Rollstuhl oder Rollator genutzt werden kann.

Bei Siemer Treppenlifte finden Sie Liftsysteme in verschiedenen Varianten und Preisklassen genau wie Plattformlifte. Unsere erfahrenen ExpertInnen beraten Sie gern zu Ihren Bedürfnissen passenden Optionen und helfen Ihnen auch bei Fragen zu Anschaffungsmöglichkeiten und Finanzierungen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die barrierearme oder barrierefreie Gestaltung von Treppen für SeniorInnen und Menschen mit körperlichen Einschränkungen ein wichtiges Thema darstellt. Oftmals kann hierbei bereits durch wenige schnell umsetzbare Anpassungen Lösungen geschaffen werden, die es den betroffenen Personen ermöglichen, Treppen möglichst lange eigenständig und selbstbestimmt zu nutzen. Mehr zum Thema Treppensteigen im Alter finden Sie ebenfalls in unserem Ratgeber. Sollten Sie sich dafür entscheiden, Veränderungen an Ihrer Treppe vorzunehmen, um diese leichter begehbar zu machen, steht Ihnen unser Team sehr gern beratend zur Seite.

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