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Treppenlift Finanzierung

Profitieren Sie von Zuschüssen, Förderungen und Steuervorteilen: Wir unterstützen Sie bei der optimalen Treppenlift-Finanzierung!

Finanzierung

Finanzierungs-Beratung für Ihren Treppenlift

Die Finanzierung eines Treppenlifts muss keine Hürde sein. Bei Siemer Treppenlifte stehen wir Ihnen zur Seite, um die bestmögliche Förderung und Finanzierungslösung zu finden – einfach, transparent und individuell.

Dank zahlreicher Zuschüsse und Förderprogramme ist die Anschaffung eines Treppenlifts heute oft leichter umzusetzen, als viele denken. Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Auswahl der passenden Fördermöglichkeiten, sondern begleiten Sie auch bei der Beantragung. Egal, ob Zuschüsse der Pflegekasse, Programme der KfW-Bank oder regionale Förderungen – unser Team hilft Ihnen dabei, das Maximum aus den verfügbaren Möglichkeiten herauszuholen. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir eine Finanzierungsstrategie, die perfekt zu Ihren Bedürfnissen passt.

  • Umfassende Beratung: Wir informieren Sie über alle Zuschüsse und Fördermöglichkeiten.

  • Antragshilfe: Unterstützung bei der Beantragung von Zuschüssen und Förderungen.

  • Transparenz: Klare Informationen zu Kosten, Zuschüssen und steuerlichen Vorteilen.

  • Erfahrung und Kompetenz: Persönliche Betreuung durch unser erfahrenes Expertenteam.

Zuschüsse durch die Pflegekasse – Wir helfen bei der Beantragung

Mit einem Pflegegrad können Sie einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Anspruchsberechtigtem bei der Pflegekasse beantragen. In einem Haushalt können bis zu vier Personen diesen Zuschuss nutzen – das ergibt bis zu 16.720 Euro Unterstützung. Unser Team berät Sie umfassend zu den Voraussetzungen und hilft Ihnen, den Antrag bei der Pflegekasse korrekt und vollständig einzureichen.

KfW-Förderung – Eine zinsgünstige Finanzierung

Die KfW-Bank unterstützt barrierereduzierende Maßnahmen, wie den Einbau eines Treppenlifts, im Rahmen des Programms 455 „Altersgerechtes Umbauen“. Ob Zuschuss oder zinsgünstiges Darlehen – wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Option für Sie die beste ist, und begleiten Sie bei der Beantragung.

Mit uns profitieren Sie von einer reibungslosen Abwicklung.

Steuerliche Vorteile und regionale Förderungen – Wir beraten Sie umfassend

Neben Förderungen durch die Pflegekasse und die KfW-Bank gibt es weitere Möglichkeiten, Kosten zu sparen. Die Ausgaben für Ihren Treppenlift können beispielsweise als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 EStG steuerlich geltend gemacht werden.

Zusätzlich bieten viele Bundesländer, wie Niedersachsen, regionale Zuschüsse oder Darlehen an. Wir informieren Sie über alle relevanten Programme und zeigen Ihnen, wie Sie diese optimal nutzen können.

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Fazit: Wir sorgen für eine optimale Finanzierung

Machen Sie sich um die Finanzierung Ihres Treppenlifts keine Sorgen. Wir kümmern uns um alle Details, von der Beratung bis zur Beantragung der Fördermittel, damit Sie Ihre Mobilität und Sicherheit sorgenfrei genießen können. Kontaktieren Sie uns noch heute – wir finden die beste Lösung für Sie!

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