Zuschüsse für behinderte Rentner: Anspruch, Ausweis, Treppenlift

Zuschüsse für behinderte Rentner kommen aus mehreren Töpfen: Der Ausweis bringt Steuervorteile, den Treppenlift bezuschusst die Pflegekasse über den Pflegegrad.

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Wann gilt ein Rentner als behindert oder schwerbehindert?

Als behindert gilt nach dem Gesetz, wer eine körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigung hat, die voraussichtlich länger als sechs Monate besteht und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft einschränkt. Als schwerbehindert gilt, wer einen Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 hat. So legt es § 2 des Neunten Sozialgesetzbuchs fest (Quelle: § 2 SGB IX, gesetze-im-internet.de). Das Lebensalter spielt dabei keine Rolle. Ein Rentner mit 82 Jahren wird nach denselben Maßstäben beurteilt wie eine Berufstätige mit 45.

Für ältere Menschen entscheidend ist ein Halbsatz im selben Paragrafen: Eine Beeinträchtigung liegt vor, wenn der Gesundheitszustand „von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht“. Etwas weniger Kraft, ein langsamerer Gang oder ein schlechteres Gehör mit 85 Jahren sind für sich genommen keine Behinderung. Krankheiten und ihre Folgen, die über das Altersübliche hinausgehen, sind es sehr wohl: eine fortgeschrittene Arthrose in Hüfte oder Knie, eine Herzschwäche mit Luftnot bei leichter Belastung, ein Schlaganfall mit Lähmung, Parkinson, eine Demenz, eine Krebserkrankung oder ein Diabetes mit Folgeschäden. Das ist der Regelfall: 91 von 100 schweren Behinderungen sind durch eine Krankheit entstanden, nur 3 von 100 sind angeboren.

Ende 2025 lebten in Deutschland 7,8 Millionen Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung, das sind 9,4 Prozent der Bevölkerung. Ein Drittel von ihnen (34 Prozent) war 75 Jahre oder älter, weitere 45 Prozent waren zwischen 55 und 74 Jahre alt (Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 246 vom 13.07.2026). Behinderung ist damit ganz überwiegend ein Thema des höheren Lebensalters. Trotzdem haben viele Rentner keinen Ausweis, weil sie nie einen Antrag gestellt haben. Sie halten ihre Beschwerden für normale Alterserscheinungen, obwohl das Versorgungsamt sie als Behinderung anerkennen würde.

Der Grad der Behinderung: von 20 bis 100 in Zehnerschritten

Das Versorgungsamt stellt den Grad der Behinderung in Zehnerschritten fest, und zwar erst ab einem GdB von 20. Liegen mehrere Gesundheitsstörungen vor, werden die einzelnen Werte nicht addiert. Bewertet wird, wie stark sich alle Einschränkungen zusammen auf den Alltag auswirken. Zwei Leiden mit je GdB 30 ergeben also nicht automatisch 60 (Quellen: § 152 SGB IX und Versorgungsmedizin-Verordnung, Anlage Teil A).

Grad der Behinderung

Einstufung

Was Sie erhalten


GdB 20 bis 40

Behinderung, keine Schwerbehinderung

Feststellungsbescheid, Behinderten-Pauschbetrag bei der Steuer, kein Ausweis


davon GdB 30 bis 40

Gleichstellung möglich

nur für Berufstätige mit Blick auf den Arbeitsplatz, für Rentner ohne Bedeutung


GdB 50 bis 100

Schwerbehinderung

Schwerbehindertenausweis, Nachteilsausgleiche, bei Bedarf Merkzeichen

(Rechtsgrundlage: § 2 und § 152 SGB IX; Stand 2026.)

Merkzeichen: Was die Buchstaben im Ausweis bedeuten

Neben dem Grad der Behinderung trägt der Schwerbehindertenausweis bei Bedarf Merkzeichen ein. Diese Buchstaben beschreiben besondere Einschränkungen und schalten bestimmte Vergünstigungen frei. Für Menschen, denen die Treppe schwerfällt, sind vor allem G, aG und H von Bedeutung.

Merkzeichen

Bedeutung

Wichtigster Vorteil


G

erheblich gehbehindert: übliche Wegstrecken im Ort sind nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten zu bewältigen

Freifahrt im Nahverkehr mit Wertmarke oder 50 Prozent Ermäßigung bei der Kfz-Steuer


aG

außergewöhnlich gehbehindert: Fortbewegung nur mit fremder Hilfe oder großer Anstrengung

Parkerleichterungen, Kfz-Steuerbefreiung, Fahrtkostenpauschale 4.500 Euro


B

Begleitperson notwendig

Begleitperson fährt im Nahverkehr kostenlos mit


H

hilflos: dauerhaft auf fremde Hilfe bei den täglichen Verrichtungen angewiesen

Pauschbetrag 7.400 Euro, Kfz-Steuerbefreiung, kostenlose Wertmarke


RF

dauerhaft an der Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen gehindert, meist ab GdB 80

Rundfunkbeitrag auf ein Drittel ermäßigt


Bl

blind oder hochgradig sehbehindert

Blindengeld, Kfz-Steuerbefreiung, Pauschbetrag 7.400 Euro


Gl

gehörlos

Freifahrt im Nahverkehr, Kfz-Steuerermäßigung

(Quellen: Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, FAQ Behinderung und Ausweis; § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz; § 33b EStG; Stand 2026. Die Voraussetzungen prüft das Versorgungsamt im Einzelfall.)

Schwerbehinderung und Pflegegrad: zwei Systeme, zwei Anträge

Der häufigste Irrtum bei den Zuschüssen für behinderte Rentner ist die Annahme, der Schwerbehindertenausweis würde den Treppenlift bezahlen. Das tut er nicht. Der Zuschuss der Pflegekasse zum Treppenlift hängt allein am Pflegegrad, nicht am Grad der Behinderung. Beide Einstufungen sind eigenständige Verfahren mit eigenen Behörden, eigenen Maßstäben und eigenen Anträgen.

Schwerbehinderung (GdB)

Pflegegrad


Wer entscheidet

Versorgungsamt (in Niedersachsen das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie; in Bremen das Amt für Versorgung und Inklusion)

Pflegekasse nach Gutachten des Medizinischen Dienstes


Was bewertet wird

wie stark eine Gesundheitsstörung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben einschränkt

wie viel Selbstständigkeit im Alltag verloren gegangen ist


Skala

GdB 20 bis 100 in Zehnerschritten

Pflegegrad 1 bis 5 nach Punkten


Rechtsgrundlage

Neuntes Sozialgesetzbuch (SGB IX)

Elftes Sozialgesetzbuch (SGB XI)


Bedeutung für den Treppenlift

kein direkter Zuschuss; Steuervorteile und Zugang zu weiteren Hilfen

Zuschuss der Pflegekasse bis zu 4.180 Euro


Antrag

schriftlich oder online beim Versorgungsamt

formlos bei der Pflegekasse, die bei Ihrer Krankenkasse sitzt

Zwei Beispiele zeigen, warum die Trennung wichtig ist. Ein Rentner mit GdB 100 nach einer Beinamputation, der seinen Alltag noch weitgehend allein bewältigt und keinen Pflegegrad beantragt hat, bekommt von der Pflegekasse nichts für den Treppenlift. Eine Rentnerin mit Pflegegrad 1 und ohne Schwerbehindertenausweis erhält dagegen bis zu 4.180 Euro. Umgekehrt nützt der Pflegegrad bei der Steuer und im Nahverkehr wenig, dort zählt der Ausweis.

Unsere Empfehlung ist deshalb eindeutig: Stellen Sie beide Anträge. Die ärztlichen Befunde, die Sie für den einen zusammentragen, helfen auch beim anderen. Wie die Begutachtung für den Pflegegrad abläuft, erklärt unser Ratgeber Treppenlift und Pflegegrad.

Schwerbehindertenausweis im Alter beantragen: So geht es

Der Antrag lohnt sich in jedem Alter, auch mit 80 oder 90 Jahren. Er ist kostenlos, und niemand muss dafür berufstätig sein. So gehen Sie vor:

  • Antrag stellen. Zuständig ist das Versorgungsamt Ihres Bundeslandes. In Niedersachsen ist das das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie mit Außenstellen unter anderem in Oldenburg, Osnabrück, Verden und Hannover; der Antrag geht dort auch online. In Bremen ist das Amt für Versorgung und Inklusion zuständig. Formulare gibt es außerdem bei Gemeinden und Landkreisen.

  • Alle Gesundheitsstörungen angeben. Neben dem Hauptleiden gehören auch Nebenbefunde wie Bluthochdruck, Diabetes, Schwerhörigkeit oder Depressionen in den Antrag. Jede Störung fließt in den Gesamt-GdB ein.

  • Befunde beilegen und Ärzte nennen. Aktuelle Arztbriefe, Entlassungs- und Reha-Berichte beschleunigen das Verfahren. Mit der Schweigepflichtentbindung darf das Amt fehlende Unterlagen direkt bei Ihren Ärzten anfordern.

  • Auf den Bescheid warten. In Niedersachsen dauert das Verfahren nach Angaben des Landesamts regelmäßig drei bis sechs Monate (Quelle: Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, FAQ Behinderung und Ausweis). Ab GdB 50 erhalten Sie den Ausweis, darunter einen Feststellungsbescheid.

  • Bei Bedarf Widerspruch einlegen. Fällt der GdB niedriger aus als erwartet, haben Sie einen Monat Zeit. Verschlechtert sich Ihr Zustand später, können Sie jederzeit einen Änderungsantrag stellen.

Zwei Punkte sind für Rentner besonders nützlich: Die Feststellung kann auf Antrag rückwirkend erfolgen, in der Regel bis zu vier Jahre, wenn ein berechtigtes Interesse besteht, etwa für die Steuererklärung vergangener Jahre. Und bei Gesundheitsstörungen, die sich nach ärztlicher Einschätzung nicht mehr bessern, wird der Ausweis unbefristet ausgestellt.

Zuschüsse für den Treppenlift: Diese Fördertöpfe gibt es

Einen Zuschuss allein wegen der Schwerbehinderung gibt es für den Treppenlift nicht. Das Versorgungsamt stellt den Grad der Behinderung fest, es bezahlt keine Umbauten. Die Förderung kommt von anderen Trägern, und bei fast allen ist der Pflegegrad, das Einkommen oder die Steuererklärung der Hebel. Der Grad der Behinderung wirkt an mehreren Stellen im Hintergrund mit.

Fördertopf

Voraussetzung

Höhe

Rolle des GdB


Pflegekasse

Pflegegrad 1 bis 5

bis 4.180 Euro pro Person, bis 16.720 Euro im gemeinsamen Haushalt

keine


KfW-Zuschuss 455-B

kein Pflegegrad nötig, sofern Fördertopf aktuell verfügbar

10 Prozent, max. 2.500 Euro je Einzelmaßnahme

keine


KfW-Kredit 159

Antrag vor Vorhabensbeginn

bis 50.000 Euro zinsgünstig je Wohneinheit

keine


Landesförderung Niedersachsen (NBank)

selbst genutztes Wohneigentum, Einkommensgrenzen

Zuschuss bis 40 Prozent, max. 6.000 Euro bei Kosten bis 15.000 Euro

geringere Eigenmittel bei Menschen mit Behinderungen


Steuer (§ 33 EStG)

medizinische Notwendigkeit nachweisbar

Kosten oberhalb der zumutbaren Belastung, zusätzlich zum Pauschbetrag

Pauschbetrag steigt mit dem GdB


Sozialamt / Eingliederungshilfe

Einkommen und Vermögen reichen nicht aus

Einzelfall, Ermessen

wesentliche Behinderung ist Voraussetzung


Unfallversicherung

Behinderung durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit

oft vollständige Kostenübernahme

Anerkennung durch die Berufsgenossenschaft

(Stand September 2026; Beträge aus den jeweils genannten offiziellen Quellen, keine verbindlichen Zusagen.)

Pflegekasse: der wichtigste Zuschuss, unabhängig vom Ausweis

Die Pflegekasse bezuschusst „Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes“ mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung, sind bis zu 16.720 Euro möglich (Quelle: § 40 Abs. 4 SGB XI). Ein Treppenlift zählt zu diesen Maßnahmen. Voraussetzung ist ein Pflegegrad, schon Pflegegrad 1 genügt. Der Antrag muss vor dem Kauf gestellt werden, sonst verfällt der Anspruch.

Aus unserer Erfahrung nutzt jede Pflegekasse ein eigenes Antragsformular. Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen und erstellen den kassengerechten Kostenvoranschlag. Einreichen müssen Sie den Antrag selbst. Wie sich Pflegekasse und Krankenkasse dabei unterscheiden, lesen Sie im Ratgeber Treppenlift: Krankenkasse oder Pflegekasse.

KfW: Zuschuss 455-B und Kredit 159

Die KfW fördert den Abbau von Barrieren ohne Pflegegrad und ohne Altersgrenze. Der Zuschuss 455-B „Altersgerecht Umbauen“ beträgt bei einer Einzelmaßnahme wie dem Treppenlift 10 Prozent der Kosten, höchstens 2.500 Euro, sofern der Fördertopf aktuell verfügbar ist. Die Mittel werden jährlich vom Bund bereitgestellt und sind erfahrungsgemäß schnell vergeben; ob gerade Anträge angenommen werden, prüfen Sie tagesaktuell auf der KfW-Seite oder fragen uns. Ist der Zuschuss nicht verfügbar, bleibt der KfW-Kredit 159 mit bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit. Für beide gilt: Antrag vor Vorhabensbeginn, also bevor ein Kauf- oder Werkvertrag unterschrieben ist. Wir stellen Ihnen die nötigen Unterlagen bereit; den Antrag stellen Sie selbst über das KfW-Zuschussportal beziehungsweise Ihre Hausbank. Details im Ratgeber KfW-Förderung für den Treppenlift.

Landesförderung: Niedersachsen zahlt Zuschüsse, Bremen berät

Seit dem 1. Juli 2026 fördert das Land Niedersachsen über die NBank die „barrierereduzierende Modernisierung“ von selbst genutztem Wohneigentum. Bei Gesamtkosten bis 15.000 Euro gibt es einen reinen Zuschuss: bis zu 40 Prozent der Kosten, höchstens 6.000 Euro, in der Einkommensgruppe A; bis zu 30 Prozent, höchstens 4.500 Euro, in den Gruppen B und C. Bei höheren Kosten kommt ein zunächst zinsloses Darlehen mit zusätzlichem Zuschuss infrage. Haushalte mit Menschen mit Behinderungen müssen nur 7,5 statt 10 Prozent Eigenmittel aufbringen. Voraussetzungen sind die Einkommensgrenzen des niedersächsischen Wohnraumfördergesetzes und die Selbstnutzung der Immobilie für mindestens fünf Jahre nach dem Umbau. Der Antrag geht vor Vertragsabschluss an die Wohnraumförderstelle Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt (Quelle: NBank, Produktinformation „Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum“).

Bremen hat kein eigenes Zuschussprogramm für den barrierefreien Umbau privater Wohnungen. Die Bremer Aufbau-Bank berät mit ihrem „Förderlotsen“ kostenlos, welche Bundes- und Landesmittel sich im Einzelfall kombinieren lassen. Details im Ratgeber Treppenlift-Landesförderung Niedersachsen.

Steuer: Pauschbetrag plus Treppenlift als außergewöhnliche Belastung

Hier zahlt sich der Grad der Behinderung direkt aus. Der Behinderten-Pauschbetrag steht Ihnen jedes Jahr ohne Einzelnachweis zu und steigt mit dem GdB (Tabelle im nächsten Abschnitt). Die Kosten für den Treppenlift sind durch diesen Pauschbetrag nicht abgegolten. Sie können sie zusätzlich als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG geltend machen, soweit der Einbau medizinisch notwendig ist. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist dafür kein amtsärztliches Attest vor dem Kauf nötig; die Notwendigkeit kann auch später belegt werden, etwa durch ein fachärztliches Attest (Quelle: BFH, Urteil vom 06.02.2014, VI R 61/12). Abgezogen wird die zumutbare Belastung von 1 bis 7 Prozent Ihrer Einkünfte; Zuschüsse der Pflegekasse oder KfW rechnen Sie vorher heraus. Wer diesen Weg nicht nutzt, kann 20 Prozent der Handwerker-Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro im Jahr, nach § 35a EStG absetzen. Wir ersetzen keine Steuerberatung; Details erklärt der Ratgeber Treppenlift steuerlich absetzen.

Sozialamt, Eingliederungshilfe und Unfallversicherung

Reichen Zuschüsse, Einkommen und Ersparnisse nicht aus, kann das Sozialamt einspringen. Bei einem Pflegegrad geschieht das über die „Hilfe zur Pflege“, die auch Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds umfasst (Quelle: § 64e SGB XII). Für Menschen mit einer wesentlichen Behinderung kommt die Eingliederungshilfe infrage, die Leistungen für den Umbau von Wohnraum vorsieht und nicht an eine Altersgrenze gebunden ist (Quelle: § 77 SGB IX). Beide Hilfen sind nachrangig, hängen von Einkommen und Vermögen ab und liegen im Ermessen des Trägers. Der Antrag gehört auch hier vor den Kauf.

Ist die Behinderung Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, ist die Berufsgenossenschaft zuständig. Ihre „Wohnungshilfe“ umfasst die behindertengerechte Anpassung der Wohnung und übernimmt die Kosten oft vollständig (Quelle: § 41 SGB VII). Das gilt auch, wenn der Unfall Jahrzehnte zurückliegt und Sie längst in Rente sind.

Weitere Vorteile für Rentner mit Schwerbehindertenausweis

Über den Treppenlift hinaus bringt der Ausweis Entlastungen, die im Rentenalter spürbar sind. Die wichtigste ist der Behinderten-Pauschbetrag in der Einkommensteuer:

Grad der Behinderung

Pauschbetrag pro Jahr


20

384 Euro


30

620 Euro


40

860 Euro


50

1.140 Euro


60

1.440 Euro


70

1.780 Euro


80

2.120 Euro


90

2.460 Euro


100

2.840 Euro


Merkzeichen H, Bl oder TBl

7.400 Euro

(Quelle: § 33b EStG; Stand 2026.)

Der Pauschbetrag ist die Antwort auf die häufige Frage nach dem „Steuerfreibetrag für Rentner mit Schwerbehinderung“. Er wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen und wirkt sich nur aus, wenn Ihre Rente überhaupt steuerpflichtig ist. Weitere Vorteile im Überblick:

  • Fahrtkostenpauschale: 900 Euro im Jahr ab GdB 80 oder ab GdB 70 mit Merkzeichen G; 4.500 Euro mit aG, Bl, TBl oder H (§ 33 Abs. 2a EStG).

  • Kfz-Steuer: 50 Prozent Ermäßigung mit Merkzeichen G oder Gl, vollständige Befreiung mit aG, H oder Bl (§ 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz).

  • Nahverkehr: Mit G, aG, H, Bl oder Gl fahren Sie gegen eine Wertmarke kostenlos mit Bus und Bahn im Nahverkehr. Die Wertmarke kostet 104 Euro im Jahr oder 53 Euro im Halbjahr; mit H oder Bl sowie beim Bezug von Grundsicherung ist sie kostenlos (§ 228 SGB IX, Beträge Stand 2026).

  • Rundfunkbeitrag: Mit Merkzeichen RF zahlen Sie ein Drittel des Beitrags, aktuell 6,12 Euro im Monat. Wer Grundsicherung im Alter bezieht, wird ganz befreit.

  • Grundsicherung im Alter: Mit Merkzeichen G wird ein Mehrbedarf von 17 Prozent der Regelbedarfsstufe anerkannt, allerdings nur auf Antrag (§ 30 Abs. 1 SGB XII).

  • Wohngeld: Ein Freibetrag von 1.800 Euro im Jahr gilt bei GdB 100 sowie bei niedrigerem GdB mit häuslicher Pflegebedürftigkeit (§ 17 Wohngeldgesetz).

  • Früher in Rente: Wer noch nicht in Rente ist, kann mit GdB 50 und 35 Versicherungsjahren die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beziehen. Für Jahrgänge ab 1964 ist sie mit 65 Jahren abschlagsfrei, frühestens ab 62 mit bis zu 10,8 Prozent Abschlag. Fällt die Schwerbehinderung später weg, bleibt die Rente bestehen (Quelle: Deutsche Rentenversicherung). Auf eine laufende Rente gibt es dagegen keinen Zuschlag wegen Schwerbehinderung.

Die richtige Reihenfolge: erst die Anträge, dann der Treppenlift

Die meisten Zuschüsse gehen verloren, weil der Treppenlift schon bestellt war, als der Antrag gestellt wurde. Halten Sie deshalb diese Reihenfolge ein:

  • Pflegegrad klären. Besteht noch keiner, stellen Sie den Antrag bei der Pflegekasse. Die Begutachtung dauert einige Wochen.

  • Schwerbehinderung beantragen. Parallel dazu geht der Antrag ans Versorgungsamt. Er bringt keinen Treppenlift-Zuschuss, aber Steuervorteile und den Zugang zu weiteren Hilfen.

  • Beratung und Aufmaß vor Ort. Wir sehen uns Ihre Treppe an, empfehlen herstellerunabhängig das passende Modell und erstellen einen Kostenvoranschlag, der den Anforderungen Ihrer Pflegekasse entspricht.

  • Förderanträge einreichen. Pflegekasse, KfW, NBank oder Sozialamt: Alle Anträge gehen vor dem Kauf- oder Werkvertrag raus. Wir helfen beim Ausfüllen und stellen die Unterlagen bereit; unterschreiben und absenden müssen Sie selbst.

  • Bescheide abwarten, dann beauftragen. Erst mit der Zusage in der Hand bestellen Sie den Treppenlift.

  • Rechnung und Atteste aufbewahren. Beides brauchen Sie für die Steuererklärung: Pauschbetrag eintragen, den Rest der Kosten nach Abzug der Zuschüsse als außergewöhnliche Belastung angeben.

Einen ersten Anhaltspunkt zu den Kosten liefert unser Preisrechner. Was sich davon fördern lässt, klären wir bei der kostenlosen Beratung vor Ort.

Warum Siemer Treppenlifte der richtige Partner ist

  • Förderberatung aus der Praxis: Wir kennen die Formulare der Pflegekassen, die Anforderungen der KfW und die neue niedersächsische Landesförderung. Wir helfen beim Ausfüllen und liefern kassengerechte Kostenvoranschläge; den Antrag reichen Sie selbst ein, immer vor dem Kauf.

  • Herstellerunabhängig: Wir sind an keine Marke gebunden und wählen den Treppenlift aus, der zu Ihrer Treppe und Ihrer Einschränkung passt.

  • Alles aus einer Hand: Beratung, Aufmaß, Montage, Wartung, Reparatur und Ersatzteile kommen von uns. Sie haben einen Ansprechpartner.

  • Regional statt Portal: Von Ganderkesee, Melle und Osterholz-Scharmbeck aus sind wir in Bremen, Oldenburg, Hannover, Osnabrück und Umgebung persönlich für Sie da.

  • Über 20 Jahre Erfahrung: Das Siemer Treppenlifte Team begleitet Familien seit über zwei Jahrzehnten. Alle Treppenlifte sind TÜV-geprüft.

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Fazit: Der Ausweis öffnet Türen, der Pflegegrad zahlt den Treppenlift

Schwerbehindert ist, wer einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr hat, unabhängig vom Alter. Maßgeblich ist nicht das Älterwerden selbst, sondern eine Krankheit, die über das Altersübliche hinausgeht. Der Antrag beim Versorgungsamt ist kostenlos und lohnt sich auch mit 85 Jahren: Er bringt den Behinderten-Pauschbetrag, Vergünstigungen im Verkehr und den Zugang zu Sozialleistungen.

Für den Treppenlift zählt ein anderer Bescheid. Den Zuschuss von bis zu 4.180 Euro zahlt die Pflegekasse, und sie fragt nach dem Pflegegrad, nicht nach dem Ausweis. Je nach Situation kommen KfW, die niedersächsische Landesförderung, das Sozialamt oder die Berufsgenossenschaft in Frage, und am Ende die Steuererklärung, in der der GdB wieder zählt. Wer beide Anträge stellt und mit dem Kauf wartet, bis die Zusagen vorliegen, schöpft die Zuschüsse für behinderte Rentner voll aus.

Häufige Fragen (FAQ)

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Autor: Detlev Siemer

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