Treppenlift Pflegestufe und Pflegegrad: Voraussetzungen & Zuschuss

Für den Zuschuss der Pflegekasse zu Ihrem Treppenlift brauchen Sie einen anerkannten Pflegegrad. Welcher Grad ausreicht, wie hoch die Förderung ist und wie Sie einen Pflegegrad erhalten, erfahren Sie hier.

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Welcher Pflegegrad ist für einen Treppenlift nötig?

Einen Zuschuss der Pflegekasse zum Treppenlift erhalten Sie bereits ab Pflegegrad 1. Es muss also kein hoher Grad vorliegen – entscheidend ist allein, dass überhaupt ein anerkannter Pflegegrad besteht. Genauso wichtig ist eine zweite Tatsache, die viele überrascht: Die Höhe des Zuschusses ist bei allen fünf Pflegegraden gleich. Wer Pflegegrad 5 hat, bekommt für den Treppenlift also nicht mehr als jemand mit Pflegegrad 1.

Der Treppenlift zählt dabei nicht als medizinisches Hilfsmittel, sondern als sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach dem Pflegeversicherungsgesetz. Voraussetzung ist, dass der Einbau die häusliche Pflege ermöglicht, erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung unterstützt.

Häufig ist noch von der „Pflegestufe“ die Rede. Dieser Begriff ist veraltet: Seit 2017 gelten die fünf Pflegegrade. Wer früher eine Pflegestufe hatte, wurde automatisch in einen Pflegegrad überführt. Für die Bezuschussung eines Treppenlifts gilt heute durchgängig die Einteilung nach Pflegegraden.

Die fünf Pflegegrade im Überblick

Welcher Pflegegrad jemandem zusteht, wird über ein Punktesystem ermittelt. Ein Gutachten bewertet, wie selbstständig eine Person im Alltag noch ist – in sechs Lebensbereichen wie Mobilität, geistige Fähigkeiten oder Selbstversorgung. Aus den Einzelbewertungen ergibt sich ein Gesamtwert zwischen 0 und 100 Punkten. Je höher der Punktwert, desto stärker die Beeinträchtigung und desto höher der Pflegegrad.

Pflegegrad

Punkte

Bedeutung


Pflegegrad 1

12,5 bis unter 27

geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit


Pflegegrad 2

27 bis unter 47,5

erhebliche Beeinträchtigung


Pflegegrad 3

47,5 bis unter 70

schwere Beeinträchtigung


Pflegegrad 4

70 bis unter 90

schwerste Beeinträchtigung


Pflegegrad 5

90 bis 100

schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Pflege

(Punktebereiche nach § 15 SGB XI; Stand 2026.)

Für den Zuschuss zum Treppenlift ist die Einstufung in einen dieser Grade die Voraussetzung. Welcher Grad es genau wird, ändert an der Förderhöhe nichts – wohl aber an anderen Leistungen der Pflegekasse wie dem Pflegegeld. Wie die Begutachtung abläuft, lesen Sie weiter unten.

Wie hoch ist der Zuschuss je Pflegegrad?

Die Pflegekasse bezuschusst wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie einen Treppenlift mit bis zu 4.180 Euro pro Person. Dieser Betrag ist für alle Pflegegrade identisch.

Pflegegrad

Zuschuss pro Person


Pflegegrad 1

bis zu 4.180 €


Pflegegrad 2

bis zu 4.180 €


Pflegegrad 3

bis zu 4.180 €


Pflegegrad 4

bis zu 4.180 €


Pflegegrad 5

bis zu 4.180 €

Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen mit Pflegegrad in einem Haushalt und nutzen denselben Treppenlift, lassen sich die Zuschüsse bündeln: bis zu vier Personen, also bis zu 16.720 Euro insgesamt. Der Zuschuss wird einmalig pro Maßnahme gezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden. (Quelle: § 40 Abs. 4 SGB XI; Stand 2026 – im Einzelfall mit Ihrer Pflegekasse klären.)

Wer den Zuschuss zahlt, worin sich Pflege- und Krankenkasse unterscheiden und wie Sie den Förderantrag Schritt für Schritt stellen, haben wir ausführlich im Ratgeber Krankenkasse oder Pflegekasse zusammengestellt. Einen Überblick über alle Kosten und Fördertöpfe bietet der Ratgeber Treppenlift-Kosten und Förderung.

Wie Sie einen Pflegegrad beantragen

Wenn noch kein Pflegegrad besteht, ist der Antrag der erste Schritt zum Zuschuss. Der Weg dorthin ist überschaubar:

  • Antrag bei der Pflegekasse stellen. Die Pflegekasse sitzt bei Ihrer Krankenkasse. Ein formloser Antrag genügt, schriftlich oder telefonisch. Antragsberechtigt ist die pflegebedürftige Person selbst oder eine bevollmächtigte Person.

  • Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (bei privat Versicherten Medicproof) mit einem Gutachten. Eine Gutachterin oder ein Gutachter besucht Sie zu Hause und schaut sich die Situation im Alltag an.

  • Bewertung in sechs Bereichen. Geprüft wird, wie selbstständig die Person etwa bei Mobilität, Selbstversorgung und im Umgang mit Belastungen ist. Daraus ergeben sich die Punkte und damit der Pflegegrad.

  • Bescheid abwarten. Sie erhalten den Bescheid in der Regel innerhalb weniger Wochen. Fällt er niedriger aus als erwartet oder wird der Antrag abgelehnt, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Wichtig: Der Antrag auf einen Pflegegrad und der Antrag auf den Zuschuss zum Treppenlift sind zwei getrennte Schritte. Liegt der Pflegegrad vor, stellen Sie anschließend den Förderantrag – und zwar immer, bevor Sie den Treppenlift kaufen oder einbauen lassen. Bei diesem zweiten Schritt unterstützen wir Sie gern, etwa mit einem kassengerechten Kostenvoranschlag.

Treppenlift ohne Pflegegrad: Welche Möglichkeiten gibt es?

Ohne anerkannten Pflegegrad zahlt die Pflegekasse keinen Zuschuss. Auf einen Treppenlift verzichten müssen Sie deshalb nicht – es gibt andere Wege, die Kosten zu senken:

  • KfW-Förderung: Über das Programm „Altersgerecht Umbauen“ der KfW (Zuschuss 455-B) wird Barriereabbau gefördert, bei einer Einzelmaßnahme mit 10 Prozent der Kosten, maximal 2.500 Euro. Der Zuschuss ist nicht an einen Pflegegrad gebunden, hängt aber von den verfügbaren Fördermitteln ab. Details finden Sie in unserem Ratgeber KfW-Förderung für den Treppenlift.

  • Steuerliche Absetzbarkeit: Die Kosten lassen sich als außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG) oder über die Handwerkerleistung (§ 35a EStG, 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro) steuerlich geltend machen. Mehr dazu im Ratgeber Treppenlift steuerlich absetzen.

  • Selbst tragen: Wer keine Förderung in Anspruch nimmt, finanziert den Treppenlift als Privatkauf. Bei Kurventreppenliften ist neben dem Kauf auch die Miete eine Möglichkeit.

(Förderbeträge Stand 2026; vor Antragstellung die aktuellen Bedingungen bei KfW bzw. Finanzamt prüfen.)

Warum Siemer Treppenlifte der richtige Partner ist

  • Persönliche Förderberatung: Wir wissen aus der Praxis, dass jede Kasse ein eigenes Formular nutzt. Wir liefern den kassengerechten Kostenvoranschlag und helfen beim Ausfüllen – einreichen müssen Sie den Antrag selbst, immer vor dem Kauf.

  • Herstellerunabhängig und regional: Wir beraten Sie neutral und persönlich vor Ort, nicht als anonymes Portal.

  • Alles aus einer Hand: Beratung, Montage, Wartung, Reparatur und Ersatzteile bekommen Sie bei uns aus einer Quelle.

  • Über 20 Jahre Erfahrung: Wir kennen die passenden Lösungen für nahezu jede Treppe und jede Lebenssituation.

  • In Ihrer Nähe: Mit Standorten in Ganderkesee, Melle und Osterholz-Scharmbeck sind wir in der Region Bremen, Oldenburg, Hannover und Osnabrück schnell für Sie da.

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Fazit: Der Pflegegrad ist der Schlüssel – nicht seine Höhe

Für den Zuschuss der Pflegekasse zum Treppenlift brauchen Sie einen anerkannten Pflegegrad, schon Pflegegrad 1 genügt. Die Förderung von bis zu 4.180 Euro pro Person ist bei allen Graden gleich hoch, im gemeinsamen Haushalt sind bis zu 16.720 Euro möglich. Besteht noch kein Pflegegrad, lohnt sich der Antrag bei der Pflegekasse mit anschließender Begutachtung. Und auch ohne Pflegegrad bleiben KfW-Zuschuss und Steuer als Wege offen. Welche Lösung und welche Förderung zu Ihnen passt, klären wir am besten gemeinsam – nutzen Sie für einen ersten Überblick unseren Preisrechner und vereinbaren Sie eine kostenlose Beratung vor Ort.

Häufige Fragen (FAQ) zu Treppenlift und Pflegegrad

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Autor: Detlev Siemer

“Detlev Siemer ist Gründer von Siemer Treppenlifte und Fachexperte für moderne Liftsysteme seit über 20 Jahren. Mit seinem starken Team aus weiteren Experten, finden wir für Sie die passende Lösung.”

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