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Die Grundfrage: Wann mieten, wann kaufen?
Die Entscheidung, ob Sie einen Treppenlift mieten oder kaufen, hängt in erster Linie von der voraussichtlichen Nutzungsdauer ab. Als Faustregel gilt: Wenn Sie oder Ihr Angehöriger den Lift voraussichtlich länger als 2 bis 3 Jahre benötigen, ist der Kauf wirtschaftlich fast immer die bessere Wahl. Ist absehbar, dass der Lift nur für eine kurze Übergangszeit (z.B. nach einer schweren Operation) gebraucht wird, kann die Miete Ihre Liquidität schonen.
Hinzu kommt eine wichtige technische Einschränkung, die Ihnen die Entscheidung möglicherweise bereits abnimmt: Ein Mieten ist nicht immer für jedes Treppenhaus möglich. Bei geraden Treppenliften sowie bei Modellen für den Außenbereich bieten wir grundsätzlich keine Mietoption an. Die Möglichkeit, einen Treppenlift zu mieten, besteht bei Siemer ausschließlich bei Kurven-Treppenliften.
Vorteile beim Kauf eines Treppenlifts
Ein Kauf bedeutet zwar eine höhere Einmalzahlung, rechnet sich aber auf lange Sicht deutlich. Der größte Vorteil ist die finanzielle Planbarkeit. Nach der Montage gehört der Lift Ihnen, es fallen keine monatlichen Raten an.
Zudem können Sie beim Kauf auf unser gesamtes Sortiment zugreifen – egal ob für gerade Treppen, Wendeltreppen oder den Außenbereich. Sollten Sie den Lift irgendwann nicht mehr benötigen, profitieren Sie bei einem gekauften Modell von unserer Treppenlift Rücknahme. Wer beim Kauf sparen möchte, für den könnte außerdem der Erwerb eines gebrauchten Treppenlifts eine Alternative sein.
Treppenlift mieten: Die Vorteile
Wenn Sie sich dafür entscheiden, einen Treppenlift zu mieten, profitieren Sie vor allem von der Schonung Ihrer Ersparnisse. Sie müssen nicht die komplette Summe auf einmal aufbringen.
Ein weiterer Vorteil der Miete ist das „Rundum-Sorglos-Paket“. In den monatlichen Mietraten sind oft Serviceleistungen wie die jährliche Treppenlift Wartung sowie anfallende Reparaturkosten bereits enthalten. Sie haben also volle Kostensicherheit, ohne unerwartete Rechnungen befürchten zu müssen. Nach Ablauf der Mietzeit oder wenn der Lift nicht mehr benötigt wird, kümmern wir uns um die fachgerechte Demontage.
Preise beim Mieten: Die Kostenfalle
Ein häufiger Fehler bei der Planung ist es, die Preise für das Treppenlift-Mieten nur auf die monatliche Rate zu reduzieren. Bei einer Miete fallen in der Regel drei verschiedene Kostenblöcke an:
Eine Einmalzahlung: Auch bei der Miete muss das maßgefertigte Schienensystem (das bei Kurvenliften individuell für Ihr Treppenhaus gebogen wird) produziert und installiert werden. Diese Anzahlung deckt die Produktion und die Treppenlift Montage ab und kann schnell mehrere Tausend Euro betragen.
Die monatliche Miete: Dies ist die Rate für die Nutzung des eigentlichen Lifts (des Motors und Sitzes).
Kosten für den Ausbau: Bei Beendigung des Mietvertrags wird oft eine Pauschale für den Rückbau fällig.
Wenn Sie die Einmalzahlung und die laufenden Monatsraten über 36 Monate addieren, übersteigen die Mietkosten in den meisten Fällen den regulären Kaufpreis. Die Miete ist daher wirklich nur für kurze Zeiträume lukrativ.
Treppenlift-Miete und die Pflegekasse
Egal, ob Sie sich für Kauf oder Miete entscheiden: Bei Vorliegen eines anerkannten Pflegegrades (1 bis 5) haben Sie Anspruch auf einen Treppenlift Zuschuss der Pflegekasse in Höhe von bis zu 4.180 Euro.
Die Pflegekasse zahlt diesen Betrag als Zuschuss für „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“. Viele Kunden fragen sich: Beteiligt sich auch bei der Miete die Pflegekasse an den Ausgaben? Ja! Auch wenn Sie den Treppenlift mieten, zahlt die Pflegekasse diesen Zuschuss. Er wird dann meist direkt mit der hohen Einmalzahlung (für die Schienenproduktion und Montage) verrechnet. Die monatliche Mietzahlung wird nicht übernommen.
Sollte kein Pflegegrad vorliegen, können Sie als Alternative auf die KfW Förderung Treppenlift zurückgreifen.
Vergleich: Kauf vs. Miete auf einen Blick
Kriterium
Treppenlift Kauf
Treppenlift Miete
Wirtschaftlich sinnvoll
Ab ca. 3 Jahren Nutzungsdauer
Für maximal 1 bis 3 Jahre
Verfügbarkeit
Alle Modelle (Gerade, Kurven, Außen)
Nur bei Kurven-Treppenliften
Einmalige Kosten
Hoch (kompletter Kaufpreis)
Mittel (Anzahlung für Schiene & Montage)
Laufende Kosten
Keine (außer Strom & jährliche Wartung
Monatliche Mietrate
Zuschuss Pflegekasse
Ja, bis zu 4.180 €
Ja, bis zu 4.180 €
Eigentum
Geht in Ihren Besitz über
Bleibt Eigentum von Siemer
Kostenlose Berechnung für Ihre Treppe
Die Entscheidung lässt sich selten pauschal treffen. Oft hängt es an den individuellen Maßen Ihrer Treppe und dem damit verbundenen Produktionsaufwand für die Schienen.
Wir von Siemer Treppenlifte rechnen Ihnen beide Varianten transparent vor:
Ehrlicher Vergleich: Wir stellen Ihnen die Gesamtkosten für den Kauf und die Miete (inklusive Einmalzahlung) gegenüber.
Fördermittel-Check: Wir prüfen direkt bei Ihnen zu Hause, welche Zuschüsse Sie in die Berechnung einfließen lassen können.
Amortisationsrechnung: Wir zeigen Ihnen genau den Monat, ab dem der Kauf für Sie günstiger wird als die weitere Miete.
Nutzen Sie unsere kostenlose Treppenlift Beratung, um die wirtschaftlich beste Lösung für Ihr Budget zu finden.
Fazit: Die individuelle Situation entscheidet
Ob Sie einen Treppenlift mieten oder kaufen sollten, ist primär eine Frage der Zeit. Benötigen Sie den Lift dauerhaft, führt an einem Kauf kein Weg vorbei. Planen Sie die Nutzung jedoch nur für eine kurze Rehabilitationsphase, ist die Miete eine mögliche Alternative, um das eigene Kapital zu schonen.
Häufige Fragen (FAQ) zum Thema Treppenlift mieten oder kaufen
Ja, in den meisten Fällen wird bei einem Mietvertrag eine feste Mindestlaufzeit vereinbart (oft 6 bis 12 Monate). Das liegt daran, dass der Aufwand für die Produktion der maßgefertigten Schienen und die aufwendige Montage durch einen Techniker sehr hoch ist. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit können Sie den Vertrag dann meist monatlich kündigen. Bei Firma Siemer gibt es keine Mindestmietdauer. Sie nutzen den Lift solange Sie möchten.
Wenn sich abzeichnet, dass Sie den angemieteten Lift dauerhaft benötigen, sollten Sie zeitnah das Gespräch mit uns suchen. In vielen Fällen bieten wir unseren Kunden die Möglichkeit, den Mietlift nachträglich zu kaufen. Dabei wird ein Teil der bereits gezahlten Mietraten und der Einmalzahlung fair auf den Kaufpreis angerechnet.
Ja, in vielen Fällen können Sie die Kosten für einen Treppenlift als „außergewöhnliche Belastung“ in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Das gilt nicht nur für den Kaufpreis, sondern auch für die Einmalzahlung und die monatlichen Raten bei einer Miete. Wir empfehlen jedoch immer, dies vorab mit Ihrem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt zu besprechen.
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