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Rechtslage: Ist ein Treppenlift im Mietshaus erlaubt?
Viele ältere Menschen möchten in ihrer vertrauten Umgebung wohnen bleiben, doch die Treppe wird zunehmend zum Hindernis. Da stellt sich schnell die Frage: Ist ein Treppenlift im Mietshaus erlaubt? Die klare Antwort lautet: Ja.
Als Mieter haben Sie das Gesetz auf Ihrer Seite. Der § 554 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) regelt das Recht auf Barrierefreiheit in Mietwohnungen. Demnach können Sie von Ihrem Vermieter die Zustimmung zu baulichen Veränderungen verlangen, die für eine behindertengerechte Nutzung der Mietsache erforderlich sind. Das bedeutet: Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen auf einen Lift angewiesen sind, darf der Vermieter den Einbau für den Treppenlift in der Mietwohnung oder im dazugehörigen Treppenhaus nicht ohne Weiteres verbieten. Er kann die Zustimmung nur verweigern, wenn sein Interesse an der unveränderten Erhaltung des Gebäudes ausnahmsweise schwerer wiegt – etwa bei massiven Verstößen gegen bauliche Vorschriften.
So gehen Sie vor, um den Lift einzubauen
Auch wenn das BGB Sie stärkt, dürfen Sie nicht einfach auf eigene Faust einen Treppenlift in der Mietwohnung einbauen lassen. Eine transparente Kommunikation mit dem Vermieter ist absolute Pflicht.
Sobald feststeht, dass Sie einen Treppenlift benötigen, sollten Sie schriftlich die Zustimmung Ihres Vermieters einholen. Erklären Sie kurz Ihre gesundheitliche Situation und legen Sie am besten direkt Skizzen oder ein technisches Angebot eines Fachbetriebs bei. Zeigen Sie dem Vermieter, dass der Einbau professionell durchgeführt wird und die Bausubstanz geschont bleibt. In den meisten Fällen wird das Schienensystem schonend auf den Stufen verschraubt, sodass die Wände unberührt bleiben.
Bauliche Grenzen und Brandschutz im Treppenhaus
Der häufigste (und oftmals einzige) Grund, warum ein Vermieter den Einbau rechtmäßig ablehnen darf, ist der Brandschutz. Wenn der Lift nicht nur innerhalb Ihrer Wohnung, sondern als Treppenlift im Mehrfamilienhaus (also im allgemeinen Treppenhaus des Mietshauses) installiert wird, müssen Flucht- und Rettungswege für alle anderen Mieter zwingend frei bleiben.
Hier greifen die baurechtlichen Vorgaben der DIN 18065 für Gebäudetreppen. Diese schreiben vor, dass die Treppe auch mit montiertem Lift eine nutzbare Mindestlaufbreite von 100 cm aufweisen muss (in manchen Bundesländern sind durch Ausnahmegenehmigungen 80 cm möglich). Zudem muss der reguläre Handlauf der Treppe für die anderen Hausbewohner weiterhin uneingeschränkt nutzbar bleiben.
Weitere Kriterien, die zwingend erfüllt sein müssen:
Parkposition: Der Sitz des Lifts muss hochgeklappt werden können und die Parkstation darf nicht im direkten Fluchtweg liegen.
Materialien: Der Treppenlift muss aus schwer entflammbaren oder nicht brennbaren Materialien bestehen (oft als spezielle „Brandschutz-Ausführung“ bei Herstellern erhältlich).
Sicherheit bei Ausfall: Der Lift muss sich im Notfall (z. B. bei Stromausfall) auch per Hand wegschieben lassen.
Da diese Vorgaben hochkomplex sind, erfordert ein Lift in einem Mietshaus nach dem Einbau in der ggf.l eine Treppenlift TÜV Abnahme.
Kosten und Förderung für Mieter
Wer zahlt für den Treppenlift im Mietshaus? Grundsätzlich trägt der Mieter, der die bauliche Veränderung wünscht, die gesamten Kosten. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, sich an der Anschaffung, den Stromkosten oder der Treppenlift Wartung zu beteiligen.
Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie die finanzielle Last alleine tragen müssen. Als Mieter stehen Ihnen genau dieselben Förderungen zu wie einem Eigenheimbesitzer:
Pflegekasse: Liegt bei Ihnen ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5) vor, bezuschusst die Pflegekasse den Einbau als „wohnumfeldverbessernde Maßnahme“ mit bis zu 4.180 Euro. Erfahren Sie mehr zum Treppenlift Krankenkasse Zuschuss.
KfW: Sollte kein Pflegegrad vorliegen, bietet die KfW zinsgünstige Kredite oder den Zuschuss 455-B (sofern Fördermittel verfügbar sind).
Steuer: Sie können den von Ihnen getragenen Eigenanteil zudem steuerlich absetzen.
Der Treppenlift Mieter Rückbau bei Auszug
Ein zentrales Thema zwischen Mieter und Vermieter ist der Auszug. Das Gesetz besagt: Endet das Mietverhältnis, sind Sie verpflichtet, den ursprünglichen Zustand des Treppenhauses wiederherzustellen. Für den Treppenlift Rückbau bedeutet das, dass Sie die Anlage fachgerecht demontieren lassen müssen.
Um sich abzusichern, darf der Vermieter verlangen, dass Sie vor dem Einbau eine zusätzliche finanzielle Sicherheit (eine Art erweiterte Kaution) für diesen künftigen Rückbau hinterlegen.
Wenn absehbar ist, dass Sie den Lift ohnehin nur für eine begrenzte Zeit im Mietshaus benötigen, kann sich eine Miete als flexible Alternative zum Kauf lohnen. Dies bieten wir bei unseren Kurven-Treppenliften als Option an.
Mieter-Checkliste: Schritte zum Treppenlift
Schritt
Maßnahme
Tipp für Mieter
1. Machbarkeit klären
Treppe ausmessen & Brandschutz (DIN 18065) prüfen lassen
Kostenlose Treppenlift Beratung nutzen
2. Finanzierung
Angebot einholen & Pflegekasse informieren
Antrag vorab stellen!
3. Vermieter informieren
Schriftliche Zustimmung nach § 554 BGB einholen
Technische Skizzen beilegen
4. Rückbau klären
Absprache über Kaution und Demontage bei Auszug treffen
Schriftlich im Mietvertrag ergänzen
5. Montage
Einbau durch zertifizierten Fachbetrieb
Auf saubere Installation achten
Unterstützung bei der Vermieter-Kommunikation
Ein gutes Verhältnis zum Vermieter ist wichtig für ein entspanntes Wohnklima. Wir unterstützen Sie dabei, offene Fragen Ihres Vermieters transparent und fachlich fundiert zu beantworten.
Dokumentation: Wir liefern Ihnen alle nötigen Zertifikate und Einbauskizzen, die Sie Ihrem Vermieter zur Prüfung vorlegen können.
Schonende Montage: Wir erklären genau, wie der Lift befestigt wird (meist direkt auf den Stufen), um Ängste vor Schäden an der Bausubstanz zu nehmen.
Brandschutz-Garantie: Unsere Fachberater prüfen die Laufbreiten nach DIN-Norm penibel, sodass sich der Vermieter keine Sorgen um rechtliche Probleme mit Fluchtwegen machen muss.
Kontaktieren Sie uns, um Ihr Projekt in der Mietwohnung sicher zu starten.
Fazit: Barrierefrei in der Mietwohnung
Der Einbau eines Treppenlifts ist für Mieter durch § 554 BGB rechtlich stark abgesichert. Solange der Brandschutz und die Fluchtwege im Gemeinschaftseigentum gewährleistet bleiben, darf der Vermieter den Einbau nicht verwehren. Wichtig ist eine offene Kommunikation im Vorfeld, eine klare Absprache über die Kaution für den späteren Rückbau und die Nutzung der verfügbaren Fördermittel. So bleiben Sie auch im Mietshaus lange selbstbestimmt mobil.
Häufige Fragen (FAQ) zum Lift im Mietshaus
In der Regel nein. Für den Einbau eines Treppenlifts im Inneren eines Gebäudes benötigen Sie lediglich die Zustimmung Ihres Vermieters, aber keine amtliche Baugenehmigung vom Bauamt. Eine wichtige Ausnahme gibt es jedoch: Steht das Mietshaus unter Denkmalschutz, muss die zuständige Denkmalschutzbehörde dem Einbau vorab zwingend zustimmen.
Da sich der Lift im frei zugänglichen Treppenhaus befindet, haben viele Mieter Sorge vor unbefugter Nutzung – etwa durch spielende Kinder aus der Nachbarschaft. Dieses Problem lässt sich technisch sehr einfach lösen: Wir statten Ihren Lift auf Wunsch mit einem Schlüsselschalter aus. Der Lift lässt sich dann nur aktivieren, wenn Sie Ihren persönlichen Schlüssel einstecken.
Ja. Da der Vermieter ein berechtigtes Interesse daran hat, dass das Treppenhaus nach Ihrem Auszug wieder in den Originalzustand versetzt wird, darf er eine angemessene Sicherheit (Kaution) für die voraussichtlichen Rückbaukosten verlangen. Diese Kaution ist unabhängig von Ihrer regulären Mietkaution.
Sofern Sie mit dem Vermieter (oder dem Nachmieter) keine abweichende Vereinbarung treffen, müssen Sie den Lift bei Auszug demontieren lassen. Einige Vermieter freuen sich jedoch über die Aufwertung der Wohnung und übernehmen den Lift gegen eine Abstandszahlung, oder ein älterer Nachmieter freut sich über die bestehende Lösung. Das sollte aber immer frühzeitig und schriftlich geklärt werden.
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