Treppenlift im Mehrfamilienhaus: Brandschutz, Rechtslage und Kosten

Wir zeigen Ihnen genau, welche baulichen und rechtlichen Vorgaben beim Einbau eines Lifts im Gemeinschaftstreppenhaus gelten und wie Sie die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft einholen.

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Treppenlift Mehrfamilienhaus Rechtslage: Was ist erlaubt?

Noch vor wenigen Jahren war der Einbau eines Lifts in einem Mehrparteienhaus oft ein rechtlicher Hürdenlauf. Mit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG-Reform) im Jahr 2020 hat sich die Rechtslage für den Treppenlift im Mehrfamilienhaus jedoch massiv zugunsten von Senioren und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen verbessert.

Der Gesetzgeber hat klargestellt: Bauliche Veränderungen, die der Barrierefreiheit dienen, dürfen grundsätzlich verlangt werden. Das bedeutet, dass Ihnen ein Treppenlift im Gemeinschaftseigentum (also im gemeinsam genutzten Treppenhaus) nicht mehr ohne sehr triftigen baulichen Grund verweigert werden darf. Für Mieter ist in diesem Zusammenhang besonders der § 554 BGB entscheidend.

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Recht auf barrierefreien Zugang zur Wohnung nach § 554 BGB

Dieser Paragraph sichert Mietern das Recht auf bauliche Veränderungen für einen barrierefreien Zugang rechtlich zu. Der Vermieter muss dem Einbau zustimmen, sofern sein Interesse am unveränderten Erhalt des Gebäudes nicht ausnahmsweise schwerer wiegt als Ihr Interesse an der Barrierefreiheit.

Zustimmung der Eigentümergemeinschaft und Vermieter

Auch wenn das Gesetz auf Ihrer Seite ist, dürfen Sie nicht einfach auf eigene Faust einen Handwerker beauftragen. Da das Treppenhaus von allen Bewohnern genutzt wird, gelten klare kommunikative Spielregeln.

Für Eigentümer: Sie müssen formell die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft für den Treppenlift auf der nächsten Eigentümerversammlung einholen. Wenn es um einen Treppenlift geht, darf die Eigentümergemeinschaft den Einbau in der Regel nicht pauschal verbieten, darf aber bei der Art und Weise der Ausführung mitreden. So kann die Wohneigentümergemeinschaft beispielsweise verlangen, dass der Lift optisch zum Treppenhaus passt oder eine bestimmte Parkposition einhält.

Für Mieter: Sind Sie Mieter einer Wohnung, wenden Sie sich frühzeitig mit einem konkreten Plan an Ihren Vermieter, um Ihr Recht nach § 554 BGB geltend zu machen. Erfahren Sie hierzu mehr im Beitrag Treppenlift im Mietshaus.

Treppenlift Mehrfamilienhaus Brandschutz & Fluchtwege

Der mit Abstand wichtigste Punkt bei der Planung für einen Treppenlift im Gemeinschaftstreppenhaus ist die Sicherheit aller Bewohner. Das Treppenhaus ist im Brandfall der primäre Flucht- und Rettungsweg. Daher unterliegt der Brandschutz für Treppenlifte im Mehrfamilienhaus strengen landesbaurechtlichen Vorgaben.

Hier greifen unter anderem die technischen Vorgaben der DIN 18065 für Gebäudetreppen. Diese Norm regelt das Lichtraumprofil und die nutzbare Laufbreite der Treppe, die auch durch die Schienen eines Lifts nicht gefährdet werden dürfen.

Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:

  • Mindestlaufbreite: Die Treppe muss auch mit montierter Schiene breit genug bleiben. In den meisten Bundesländern ist eine Restlaufbreite von 100 cm vorgeschrieben. In Ausnahmefällen (z.B. wenn es einen zweiten Rettungsweg gibt) können 80 cm toleriert werden.

  • Parkposition: Der Sitz des Lifts muss hochgeklappt werden können und die Parkstation darf nicht im direkten Fluchtweg liegen.

  • Materialien: Der Treppenlift muss aus schwer entflammbaren oder nicht brennbaren Materialien bestehen (oft als spezielle „Brandschutz-Ausführung“ bei Herstellern erhältlich).

  • Sicherheit bei Ausfall: Der Lift muss sich im Notfall (z. B. bei Stromausfall) auch per Hand wegschieben lassen.

Da diese Vorgaben hochkomplex sind, erfordert ein Lift in einem Mehrfamilienhaus nach dem Einbau in der Regel eine Treppenlift TÜV Abnahme.

Treppenlift Mehrfamilienhaus Kosten: Wer zahlt?

Eine häufige Streitfrage auf Eigentümerversammlungen ist: Wer trägt die Kosten für den Treppenlift im Mehrfamilienhaus? Die Antwort ist eindeutig: Wer die bauliche Veränderung (also den Lift) verlangt, der muss auch die Kosten dafür tragen. Die Eigentümergemeinschaft oder der Vermieter müssen sich nicht finanziell beteiligen. Das gilt für die Anschaffung, den Einbau, die laufenden Stromkosten sowie für anfallende Reparaturen und die Treppenlift Wartung.

Lassen Sie sich von den Kosten aber nicht entmutigen. Ihnen stehen dieselben Fördermöglichkeiten zu wie im Einfamilienhaus:

Rückbaupflicht und Miete im Mietshaus

Wenn Sie eines Tages aus der Wohnung ausziehen, hat der Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft das Recht, den Rückbau des Lifts zu verlangen. In der Praxis bedeutet das: Sie müssen den Lift demontieren und das Treppenhaus auf eigene Kosten in den ursprünglichen Zustand versetzen. Viele Vermieter verlangen hierfür vorab eine zusätzliche Kaution.

Sollten Sie den Lift im Mehrfamilienhaus ohnehin nur für eine begrenzte Zeit benötigen, kann sich eine Miete als flexible Alternative zum Kauf lohnen. Bei uns ist diese Option bei Kurven-Treppenliften problemlos möglich (lediglich bei geraden Treppenliften und Außenanlagen bieten wir keine Miete an).

Checkliste: So gelingt der Einbau im Mehrfamilienhaus

Schritt

Maßnahme

Verantwortlich


1. Machbarkeitsprüfung

Treppenbreite (DIN 18065) und Fluchtwege messen lassen

Fachbetrieb (z. B. Siemer)

2. Kosten & Förderung

Angebot einholen, Pflegekassen-Antrag stellen

Käufer / Fachbetrieb

3. Zustimmung einholen

Vermieter kontaktieren / WEG-Beschluss fassen

Käufer / Mieter

4. Brandschutz sichern

TÜV-Abnahme organisieren

Fachbetrieb / Prüfstelle

5. Einbau & Abnahme

Fachgerechte Montage und Einweisung

Fachbetrieb

Kostenlose Prüfung Ihres Treppenhauses

Der Einbau in einem Gemeinschaftstreppenhaus erfordert Maßarbeit und viel Erfahrung mit gesetzlichen Bestimmungen. Wir von Siemer Treppenlifte lassen Sie mit der Bürokratie nicht allein.

  • Vor-Ort-Check: Wir messen Ihre Treppe exakt aus und prüfen sofort, ob die Restlaufbreite für den Brandschutz ausreicht.

  • Transparente Dokumente: Sie erhalten von uns alle technischen Zeichnungen und Zertifikate, die Sie für Ihre Eigentümerversammlung oder den Vermieter benötigen.

  • TÜV-Abwicklung: Wir bereiten den Einbau so vor, dass die spätere Abnahme durch die zuständige Prüfstelle reibungslos verläuft.

Vereinbaren Sie jetzt eine unverbindliche Treppenlift Beratung direkt in Ihrem Treppenhaus.

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Fazit: Gute Planung ist der Schlüssel

Ein Treppenlift im Mehrfamilienhaus ist dank der aktuellen Rechtslage (§ 554 BGB und WEG-Reform) heute leichter umzusetzen als je zuvor. Dennoch darf der Brandschutz im Gemeinschaftseigentum niemals vernachlässigt werden. Wenn Sie die Fluchtwege (DIN 18065) beachten, frühzeitig die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft oder des Vermieters einholen und sich auf einen regionalen Experten verlassen, steht Ihrer barrierefreien Wohnung nichts mehr im Weg.

Häufige Fragen (FAQ) zum Mehrfamilienhaus

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Autor: Detlev Siemer

“Detlev Siemer ist Gründer von Siemer Treppenlifte und Fachexperte für moderne Liftsysteme seit über 20 Jahren. Mit seinem starken Team aus weiteren Experten, finden wir für Sie die passende Lösung.”

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