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Treppenlift Mehrfamilienhaus Rechtslage: Was ist erlaubt?
Noch vor wenigen Jahren war der Einbau eines Lifts in einem Mehrparteienhaus oft ein rechtlicher Hürdenlauf. Mit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG-Reform) im Jahr 2020 hat sich die Rechtslage für den Treppenlift im Mehrfamilienhaus jedoch massiv zugunsten von Senioren und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen verbessert.
Der Gesetzgeber hat klargestellt: Bauliche Veränderungen, die der Barrierefreiheit dienen, dürfen grundsätzlich verlangt werden. Das bedeutet, dass Ihnen ein Treppenlift im Gemeinschaftseigentum (also im gemeinsam genutzten Treppenhaus) nicht mehr ohne sehr triftigen baulichen Grund verweigert werden darf. Für Mieter ist in diesem Zusammenhang besonders der § 554 BGB entscheidend.
Recht auf barrierefreien Zugang zur Wohnung nach § 554 BGB
Dieser Paragraph sichert Mietern das Recht auf bauliche Veränderungen für einen barrierefreien Zugang rechtlich zu. Der Vermieter muss dem Einbau zustimmen, sofern sein Interesse am unveränderten Erhalt des Gebäudes nicht ausnahmsweise schwerer wiegt als Ihr Interesse an der Barrierefreiheit.
Zustimmung der Eigentümergemeinschaft und Vermieter
Auch wenn das Gesetz auf Ihrer Seite ist, dürfen Sie nicht einfach auf eigene Faust einen Handwerker beauftragen. Da das Treppenhaus von allen Bewohnern genutzt wird, gelten klare kommunikative Spielregeln.
Für Eigentümer: Sie müssen formell die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft für den Treppenlift auf der nächsten Eigentümerversammlung einholen. Wenn es um einen Treppenlift geht, darf die Eigentümergemeinschaft den Einbau in der Regel nicht pauschal verbieten, darf aber bei der Art und Weise der Ausführung mitreden. So kann die Wohneigentümergemeinschaft beispielsweise verlangen, dass der Lift optisch zum Treppenhaus passt oder eine bestimmte Parkposition einhält.
Für Mieter: Sind Sie Mieter einer Wohnung, wenden Sie sich frühzeitig mit einem konkreten Plan an Ihren Vermieter, um Ihr Recht nach § 554 BGB geltend zu machen. Erfahren Sie hierzu mehr im Beitrag Treppenlift im Mietshaus.
Treppenlift Mehrfamilienhaus Brandschutz & Fluchtwege
Der mit Abstand wichtigste Punkt bei der Planung für einen Treppenlift im Gemeinschaftstreppenhaus ist die Sicherheit aller Bewohner. Das Treppenhaus ist im Brandfall der primäre Flucht- und Rettungsweg. Daher unterliegt der Brandschutz für Treppenlifte im Mehrfamilienhaus strengen landesbaurechtlichen Vorgaben.
Hier greifen unter anderem die technischen Vorgaben der DIN 18065 für Gebäudetreppen. Diese Norm regelt das Lichtraumprofil und die nutzbare Laufbreite der Treppe, die auch durch die Schienen eines Lifts nicht gefährdet werden dürfen.
Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:
Mindestlaufbreite: Die Treppe muss auch mit montierter Schiene breit genug bleiben. In den meisten Bundesländern ist eine Restlaufbreite von 100 cm vorgeschrieben. In Ausnahmefällen (z.B. wenn es einen zweiten Rettungsweg gibt) können 80 cm toleriert werden.
Parkposition: Der Sitz des Lifts muss hochgeklappt werden können und die Parkstation darf nicht im direkten Fluchtweg liegen.
Materialien: Der Treppenlift muss aus schwer entflammbaren oder nicht brennbaren Materialien bestehen (oft als spezielle „Brandschutz-Ausführung“ bei Herstellern erhältlich).
Sicherheit bei Ausfall: Der Lift muss sich im Notfall (z. B. bei Stromausfall) auch per Hand wegschieben lassen.
Da diese Vorgaben hochkomplex sind, erfordert ein Lift in einem Mehrfamilienhaus nach dem Einbau in der Regel eine Treppenlift TÜV Abnahme.
Treppenlift Mehrfamilienhaus Kosten: Wer zahlt?
Eine häufige Streitfrage auf Eigentümerversammlungen ist: Wer trägt die Kosten für den Treppenlift im Mehrfamilienhaus? Die Antwort ist eindeutig: Wer die bauliche Veränderung (also den Lift) verlangt, der muss auch die Kosten dafür tragen. Die Eigentümergemeinschaft oder der Vermieter müssen sich nicht finanziell beteiligen. Das gilt für die Anschaffung, den Einbau, die laufenden Stromkosten sowie für anfallende Reparaturen und die Treppenlift Wartung.
Lassen Sie sich von den Kosten aber nicht entmutigen. Ihnen stehen dieselben Fördermöglichkeiten zu wie im Einfamilienhaus:
Pflegekasse: Bei einem anerkannten Pflegegrad erhalten Sie einen Treppenlift Krankenkasse Zuschuss von bis zu 4.180 Euro.
KfW-Förderung: Alternativ können Sie Gelder über die KfW Förderung Treppenlift beantragen.
Steuern: Ihren Eigenanteil können Sie zudem in der Regel als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzen.
Rückbaupflicht und Miete im Mietshaus
Wenn Sie eines Tages aus der Wohnung ausziehen, hat der Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft das Recht, den Rückbau des Lifts zu verlangen. In der Praxis bedeutet das: Sie müssen den Lift demontieren und das Treppenhaus auf eigene Kosten in den ursprünglichen Zustand versetzen. Viele Vermieter verlangen hierfür vorab eine zusätzliche Kaution.
Sollten Sie den Lift im Mehrfamilienhaus ohnehin nur für eine begrenzte Zeit benötigen, kann sich eine Miete als flexible Alternative zum Kauf lohnen. Bei uns ist diese Option bei Kurven-Treppenliften problemlos möglich (lediglich bei geraden Treppenliften und Außenanlagen bieten wir keine Miete an).
Checkliste: So gelingt der Einbau im Mehrfamilienhaus
Schritt
Maßnahme
Verantwortlich
1. Machbarkeitsprüfung
Treppenbreite (DIN 18065) und Fluchtwege messen lassen
Fachbetrieb (z. B. Siemer)
2. Kosten & Förderung
Angebot einholen, Pflegekassen-Antrag stellen
Käufer / Fachbetrieb
3. Zustimmung einholen
Vermieter kontaktieren / WEG-Beschluss fassen
Käufer / Mieter
4. Brandschutz sichern
TÜV-Abnahme organisieren
Fachbetrieb / Prüfstelle
5. Einbau & Abnahme
Fachgerechte Montage und Einweisung
Fachbetrieb
Kostenlose Prüfung Ihres Treppenhauses
Der Einbau in einem Gemeinschaftstreppenhaus erfordert Maßarbeit und viel Erfahrung mit gesetzlichen Bestimmungen. Wir von Siemer Treppenlifte lassen Sie mit der Bürokratie nicht allein.
Vor-Ort-Check: Wir messen Ihre Treppe exakt aus und prüfen sofort, ob die Restlaufbreite für den Brandschutz ausreicht.
Transparente Dokumente: Sie erhalten von uns alle technischen Zeichnungen und Zertifikate, die Sie für Ihre Eigentümerversammlung oder den Vermieter benötigen.
TÜV-Abwicklung: Wir bereiten den Einbau so vor, dass die spätere Abnahme durch die zuständige Prüfstelle reibungslos verläuft.
Vereinbaren Sie jetzt eine unverbindliche Treppenlift Beratung direkt in Ihrem Treppenhaus.
Fazit: Gute Planung ist der Schlüssel
Ein Treppenlift im Mehrfamilienhaus ist dank der aktuellen Rechtslage (§ 554 BGB und WEG-Reform) heute leichter umzusetzen als je zuvor. Dennoch darf der Brandschutz im Gemeinschaftseigentum niemals vernachlässigt werden. Wenn Sie die Fluchtwege (DIN 18065) beachten, frühzeitig die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft oder des Vermieters einholen und sich auf einen regionalen Experten verlassen, steht Ihrer barrierefreien Wohnung nichts mehr im Weg.
Häufige Fragen (FAQ) zum Mehrfamilienhaus
Grundsätzlich nein. Seit der WEG-Reform 2020 hat jeder Wohnungseigentümer das Recht auf barrierefreien Umbau. Ein einzelner Nachbar kann dies nicht mehr blockieren. Die Gemeinschaft kann lediglich über die „Ausführung“ (z. B. die Optik oder die Wahrung der Fluchtwege) mitbestimmen, aber das grundlegende „Ob“ des Einbaus nicht mehr verhindern, sofern der Brandschutz gewährleistet ist.
Ist die Treppe sehr schmal, wird es komplizierter, aber nicht unmöglich. In vielen Fällen gewähren die Bauaufsichtsämter Ausnahmegenehmigungen (häufig bis zu einer Restlaufbreite von 80 cm), wenn sich im Gebäude keine weiteren Fluchtwege befinden und ein Treppenlift für schmale Treppen mit einklappbarem Sitz verbaut wird. Hier ist eine genaue Vorab-Prüfung durch unsere Experten zwingend nötig.
Ja, das ist technisch problemlos möglich. Wir können unsere Liftsysteme so programmieren, dass sie an verschiedenen Etagen halten und per Fernbedienung gerufen werden können. Zudem besteht die Möglichkeit, den Lift mit einem Schlüsselschalter auszustatten. So wird sichergestellt, dass nur die Personen den Lift bedienen können, die sich auch an den Kosten beteiligt haben.
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